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Zum islamischen Neujahr od. Mawlid (Geburtstag des Propheten ﷺ) gratulieren

Frage:

Ist es erlaubt, Nichtmuslimen zum Anlass des neuen Gregorianischen Jahres, dem neuen Hijri-Jahr (d.h islamisches Neujahr), und dem Mawlid (Geburtstag des Propheten ﷺ) zu gratulieren?

Antwort:

Es ist nicht zulässig, zu diesen Anlässen zu gratulieren, denn es ist nicht maschruu‘ (islamisch zulässig) diese zu feiern.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge Friede und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein!

Das Ständige Komitee für islamische Forschung und Rechtsfragen

Die erste Frage von Fatwa Nr. 20795

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