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Wudu mit gebundenen Haaren / Haarspangen

Frage:
Möge Allah Sie segnen. Die Fragestellerin ist ihre Glaubensschwester Umm ʿAbd il-ʿAzīz, aus dem Bezirk „as-Salam“ aus Riyad. Sie hat eine Reihe von Fragen:
Wie lautet das Urteil darüber kleine Haarspangen oder Haarklammern auf dem oberen Teil des Kopfes zu befestigen, damit sie die Haare zusammenhalten. Hindern diese das Wasser daran an die Haare zu gelangen oder müssen sie bei jeder Gebetswaschung abgenommen werden, obwohl dies ein Aufwand darstellt?

Antwort:

Die Antwort auf diese Frage besteht in Wirklichkeit aus zwei Teilen. Erstens: Das Bündeln der Haare auf dem Kopf, sodass es wie ein Höcker aussieht, ist vom islamischen Gesetz her eine tadelnswerte Sache. Denn der Prophet صلى الله عليه وسلم sagte:
„Es gibt zwei Arten der Höllenbewohner, die ich noch nicht gesehen habe: Männer mit Peitschen wie die Schwänze von Rindern, mit denen sie die Menschen schlagen, und Frauen, die bekleidet und doch nackt sind, mit einem verführerischen Gang laufen und eine Kopfform haben, die den Kamelhöckern, welche auf eine Seite neigen, gleicht. Sie werden niemals das Paradies betreten oder auch nur dessen Duft riechen, obwohl sein Geruch aus Der-und-Der Entfernung wahrgenommen werden kann.“

Basierend auf dieser Überlieferung ist es nicht erlaubt, dass die Frau ihr Haar am oberen Teil des Kopfes bündelt, weder mit Haarspangen noch auf eine andere Weise. Dies ist ein Aspekt der Antwort, auf welche die Frage hindeutet. Ein anderer Aspekt ist: wenn wir davon ausgehen, dass diese Art der Verschönerung am hinteren Teil des Kopfes praktiziert wird, was bei den Frauen unter dem Namen „Kaʿkah“ bekannt ist, so liegt darin kein Problem, denn das Streichen über den Kopf bei der (Gebetswaschung) setzt nicht voraus, dass das Wasser zur Kopfhaut gelangt. Es genügt lediglich über das äußere Haar zu streichen, ob es nun gebündelt oder in seiner natürlichen Form gelassen wird.

Schaich Muhammad al-ʿUthaymīn

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