Frage:
Wann verlässt eine Person Ahl-us-Sunnah?
Antwort:
Wenn eine Person eine Neuerung (Bid’ah) erneuert oder es wurde (bereits) erneuert und sie fiel hinein, dann wahrlich, ist sie zu beraten; wenn sie diesen Ratschlag akzeptiert, ist sie in diesem Fall Ahlus-Sunnah zuzuschreiben, und sie verlässt diese nicht. Wenn sie den Ratschlag nicht akzeptiert und die Neuerung klar ist, dann – sicherlich – verlässt sie Ahlus-Sunnah und sie ist weder ein Sunni, noch jemand der Salafi-Aqidah in dieser Angelegenheit.
Und es darf weder gesagt werden, dass sie Salafi ist, noch darf gesagt werden das sie von Ahlus-Sunnah ist.
Scheich Ahmad an-Najmi, rahimahullah