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Mit unrechtmäßig bezogenem Arbeitslosengeld Hajj vollziehen

Frage:
In Deutschland gibt mir die Regierung monatlich einen Betrag, unter der Bedingung, dass ich nicht arbeite. Jedoch habe ich jetzt gearbeitet und die Regierung darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Ist es mir mit diesem Geld, welches ich nun erarbeitet habe, erlaubt, die Hajj zu vollziehen?

Antwort:
Der Betrag, den du verdient hast, ist halal. Der Betrag aber, den du von der Regierung bekommen hast, ist haram. Du musst deiner Regierung dies mitteilen, damit sie dir das verzeihen (d.h. sie es die halal machen). Und wenn du mit diesem Geld die Hajj vollziehst, ist deine Hajj korrekt.

Scheich Ali ar-Razihi

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