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Mas’h (Streichen) über durchscheinende/durchsichtige Strümpfe ist nicht erlaubt

Frage:

Wie lautet die Fatwa, wenn man über dünne, durchscheinende/durchsichtige Strümpfe, so genannte „Nylonstrümpfe“, streicht?

Antwort:

Eine der Bedingungen für das Streichen (Mas’h) über die Strümpfe ist, dass diese dick und bedeckend sein müssen. Wenn sie dünn und durchscheinend/durchsichtig sind, ist es nicht erlaubt, darüber zu streichen, denn in diesem Fall wird der Fuß als unbedeckt angesehen.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

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