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Macht Blut / Bluten die Gebetswaschung (Wudu) ungültig?

Frage:
Wir hoffen, dass Sie uns bezüglich dem Bluten erklären, ob es die rituelle Waschung (Wudu) ungültig macht oder nicht?

Antwort:

Wir kennen keinen Beweis aus der Scharia, der darauf hinweist, dass das Austreten von Blut aus irgendeinem Teil des Körpers, mit Ausnahme der Vagina, die rituelle Gebetswaschung (Wudu) ungültig macht. Der Grund dafür ist, dass Blut/bluten nicht zu den Dingen gehört, die die Wudu ungültig machen. Die Grundlage für die Ibadaat (gottesdienstliche Handlungen) ist festgelegt, daher ist es für niemanden erlaubt eine Ibaadah zu billigen (oder zu verbieten), es sei denn, es gibt einen Beweis dafür.

Einige Gelehrte sind jedoch der Ansicht, dass (auch) übermäßiges Bluten (an anderen Körperteilen) außerhalb der Vagina, wie aus der Nase, die Wudu ungültig macht. Demgemäß ist es besser, wenn solch eine Person als Vorsichtsmaßnahme Wudu verrichtet, um der Meinungsverschiedenheit der Gelehrten aus dem Weg zu gehen; Gemäß der Aussage des Propheten ﷺ:

{دع ما يريبك إلى ما لا يريبك.}

„Verlasse das, was in dir Zweifel hervorruft für das, was in dir keine Zweifel hervorruft.“

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

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