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In Friedhöfen ist das rituelle Gebet verboten, aber das Totengebet erlaubt

Frage:

Ist es erlaubt, das Salah (Gebet) in Friedhöfen zu verrichten?

Antwort:

Es ist nicht erlaubt, das Salah in Friedhöfen zu verrichten; wer darin betet, dessen Salah ist nichtig und es ist waajib für ihn, es zu wiederholen. Dies basiert auf den Mutawaatir-Ahadith des Propheten ﷺ, in denen verboten wird, die Gräber als Moscheen zu nehmen, außer für das Totengebet (Salaatul-Janaazah), bei dem kein Problem besteht, es auf dem Friedhof zu verrichten.

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

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