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Empfohlene freiwillige Gebete nach Freitagsgebet

Frage:

[…]
Wie sollen wir die freiwilligen Gebete nach dem Freitagsgebet verrichten?

Antwort:

Nach dem Freitagsgebet ist es empfohlen, vier Rak’ah zu verrichten (d.h. Sunnah vom Zuhrgebet), indem man der Praxis des Propheten ﷺ folgt, welcher sagte:

{من كان مصليًا بعد الجمعة فليصل بعدها أربعًا}

„Wenn einer von euch das Freitagsgebet verrichtet, sollte er danach vier (freiwillige) Rak’ah beten.“
Deshalb sieht das freiwillige Gebet nach dem Freitagsgebet so aus, dass man vier Rak’ah verrichtet und es ist empfohlen, es in zwei zu teilen (d.h. dass man jeweils zwei mal zwei Rak’ataan separat verrichtet), mit zwei Tasliim. Dies ist die empfohlene Art es zu verrichten. Wenn jemand es jedoch mit nur zwei Rak’ataan und einem Tasliim verrichtet, wird es ausreichend für ihn sein. Aber es ist besser, vier Rak’ah nach dem Freitagsgebet zu verrichten. Es wird vom Propheten ﷺ berichtet, dass er zwei Rak’ah nach dem Freitagsgebet zuhause verrichtete. Nichtsdestotrotz sollte sein Befehl, vier Rak’ah zu verrichten, geltender sein und mehr Berücksichtigung finden. Demzufolge ist der bewiesene Akt der Sunnah der, vier Rak’ah nach dem Freitagsgebet zu verrichten, sei dies in der Moschee oder zuhause und es ist empfohlen, sie gleichmäßig verteilt mit zwei Taslim zu verrichten.

Scheich Ibn Baaz, rahimahullah

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