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Die Berechtigungen bzgl. Ibadah auf der Reise

Frage:

Was sind die Berechtigungen auf der Reise?

Antwort:

Es gibt vier Berechtigungen:

  1. Gebete mit vier Rakah (Gebetseinheiten) mit zwei Rakah zu beten
  2. Das Fasten während Ramadhan, auf nach Ramadhan zu verschieben
  3. Drei Tage lang mit Mas’h [1] bleiben
  4. Bei Dhuhr, Maghrib und Isha fallen die Sunnah-Gebete weg. Die Sunnah-Gebete von Fajr und die freiwilligen Gebete bleiben weiterhin erlaubt und empfohlen.

Der Reisende kann weiterhin das Nachtgebet, die Sunnah-Gebete von Fajr, das Duha-Gebet, Tahiyyatul-Masjid und das Gebet für die Ankunft von der Reise beten. Der Reisende kann zwei Rakah auf dem Heimweg in einer Masjid beten, bevor er Zuhause eintritt. [2]

Diese gelten auch für die anderen freiwilligen Gebete. Die anderen erlaubten Gebete , die ich oben ausgelassen habe, kann ein Reisender auch beten. Also nur die Sunnah-Gebete von Dhuhr (Mittag), Maghrib (Abend) und ´Isha (Nacht) fallen weg, weil der Prophet ﷺ diese drei Sunnah-Gebete während der Reise, nicht gebetet hat.

Scheich Utheymin, rahimahullah

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