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Chef erlaubt ihm nicht das Freitagsgebet zu verrichten

Frage:

Ist es für mich zulässig für einen Nichtmuslimischen Arbeitgeber zu arbeiten, welcher mir nicht erlaubt das Salah zu seiner fälligen Zeit und das Jumu’ah Salah zu verrichten?

Antwort:

Wenn die Realität so ist, wie du erwähnst, wird es für dich nicht zulässig sein mit dieser Arbeit fortzufahren, in welcher der Arbeitgeber dich daran hindert das verpflichtende Gebet und das Freitagsgebet in seiner fälligen Zeit zu verrichten.

Möge Allah uns Erfolg gewähren. Frieden und Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

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