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Bedingungen des Zusammenlegens der Gebete bei Regen od. Schlamm

Der Muslim muss jedes der fünf Salawaat (rituellen Pflichtgebete) zu seiner jeweils fälligen Zeit verrichten, so wie es von Allah verordnet und verbal, als auch praktisch vom Gesandten Allahs ﷺ festgelegt wurde. Der Erhabene sagte:

{إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَّوْقُوتًا.}

„Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (Surah An-Nisaa‘ 4:103)

Und der Prophet ﷺ sagte:

{صل الصلاة لوقتها!}

„Verrichtet das Gebet zu seiner vorgeschriebenen Zeit!“ [1]

Es ist demzufolge weder erlaubt, das Salaah (rituelle Pflichtgebet) vor, noch nach seiner vorgeschriebenen Zeit zu verrichten. Eine Ausnahme davon bildet eine Person, der es aus gesetzlich entschuldigten Gründen erlaubt ist, zwei Gebete zu verbinden, wie das Reisen über eine Distanz, bei der es erlaubt ist, das Gebet zu verkürzen und bei Krankheit, die es einer Person schwer macht, nicht die Gebete zu verbinden. Ein weiterer Entschuldigungsgrund bildet Regen und Schlamm {المطر والوحل}.

Schaykh-ul-Islaam Ibn Taymiyyah (rahimahullah) sagte: „Zeit ist die wichtigste Grundlage des Salaah; deshalb ist das Verrichten des Salah in seiner vorgeschriebenen Zeit so verpflichtend wie das Fasten zu seiner vorgeschriebenen Zeit im Ramadaan, welches man nicht auf eine andere Zeit verschieben kann. Jedoch ist es erlaubt, Zhuhr (das Mittagsgebet) und Asr (das Nachmittagsgebet) zu verbinden, während man (während der Hajj) inArafah steht und Maghrib (das Abendgebet) und Ischaa’ (das Nachtgebet) zu verbinden, während man sich in Muzdaalifah aufhält, wie übereinstimmend von den Muslimen bestätigt wird. Ebenso ist es gemäß vieler Gelehrter erlaubt, Zhuhr undAsr oder Maghrib und Ischaa’ zu verbinden, wenn man auf der Reise ist, krank oder dergleichen Entschuldigungsgründe aufweisen kann. Aber es ist nicht erlaubt, die Gebete zu verschieben (verspäten), welche während des Tages bis zur Nacht verrichtet werden müssen oder diejenigen, welche während der Nacht bis zum Tag verrichtet werden müssen, wenn die Situation des Reisens, der Krankheit, ein bestimmter Beruf oder was immer für Entschuldigungsgründe vorliegen mögen, gegeben sind, gemäß der übereinstimmenden Meinung der Gelehrten.Umar ibn Al-Khattaab (radiya-llahu anhu) sagte: „Das Verbinden zweier Gebete ohne (gültige) Entschuldigung, ist von den großen Sünden (Al-Kabaa‘ir).“ (Majmuu` Al-Fataawaa 22/30-31)

Demgemäß begehen diejenigen einen schwerwiegenden Fehler, die sich damit beeilen, die Gebete zu verbinden, wenn es nur wolkig ist oder wenn es ein wenig regnet, ohne Beschwernis zu verursachen oder selbst wenn es heftig regnet, ohne jedoch die Straßen matschig werden zu lassen. Überdies sind Gebete, die aus solchen Gründen verbunden werden, ungültig, weil sie aus ungültigen Entschuldigungsgründen verbunden werden und weil das Gebet vor seiner vorgeschriebenen Zeit verrichtet wird.

Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

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