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Als entschuldigt vom Fasten Befreiter vor Fastenden essen u. trinken?

Frage:

Ist es demjenigen, der aufgrund einer Entschuldigung sein Fasten brechen darf, gestattet, vor Fastenden zu essen?

Antwort:

Ja, das ist dem Entschuldigten erlaubt, es gibt nichts was ihn davon abhält. Ich kenne keinen Hinderungsgrund.

Scheich Muqbil, rahimahullah

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