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Ab wann Gebete auf Reise verkürzen und zusammenlegen?

Frage:
Wie sieht die Distanz aus, mittels der ein Reisender seine Gebete verkürzen darf? Ist das Zusammenlegen der Gebete eher erlaubt, als das Verkürzen derselben?

Antwort:
Die Entfernung, mittels der die Gebete verkürzt werden dürfen: manche Gelehrten spezifizierten sie auf ungefähr 83 Kilometer. Andere Gelehrte definierten sie als das, was durch `Urf ({عُرْف} ortsüblicher Brauch) als Reise angesehen wird, selbst wenn der Reisende nicht mehr als 80 km zurücklegt. Und was immer die Menschen nicht als Reise ansehen, wird nicht als Reise betrachtet, selbst wenn die Entfernung 100 km erreicht.
Diese letzte Meinung ist die Ansicht von Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah (rahimahullah) und dies liegt daran, dass Allah weder eine bestimmte Entfernung angegeben hat, nach der die Gebete verkürzt werden dürfen, noch der Prophet ﷺ eine bestimmte Entfernung spezifiziert hat.
Anas ibn Maalik (radiyaAllahu anhu) sagte:
{كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا خَرَجَ ثَلَاثَةِ أَمْيَالٍ أَوْ فَرَاسِخَ قصر الصلاة وصَلَّى رَكْعَتَيْنِ}
„Der Prophet ﷺ; immer, wenn er drei Meilen ausging oder Faraasikh[1] dann pflegte er seine Gebete zu verkürzen und zwei Rak’aats zu beten.” [2]
Die Aussage von Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah ist näher an dem, was korrekt ist. Es gibt auch keine Bedrängnis, falls es Unterschiede darin gibt, was üblicherweise als Reise angesehen wird, wenn sich eine Person nach der spezifischen Aussage der genauen Distanz (83 km) richtet, weil manche der Imame und Gelehrten, die aufrichtig nach einem Urteil streben, dies gesagt haben. Deshalb ist dies kein Problem, In schaa Allah. So lange die Angelegenheit undefiniert bleibt, und man dann gemäß dem handelt, was herkömmlicherweise als Reise angesehen wird, so ist dies die korrekte Ansicht.

Was die Frage betrifft „Ist das Zusammenlegen der Gebete erlaubt, wenn auch das Kürzen erlaubt ist?“
Dann antworten wir, „Das Zusammenlegen der Gebete wird nicht mit dem Verkürzen assoziiert. Vielmehr wird das Zusammenlegen mit der Notwendigkeit assoziiert.” Wann immer also eine Person die Gebete zusammenlegen muss, sei sie auf der Reise oder nicht, dann soll sie sie zusammenlegen. Denn die Menschen legen die Gebete wegen Regen zusammen, weil es eine Härte für sie wäre, zur Moschee zurück zu kehren. Auch legen sie die Gebete zusammen, wenn es rauen, kalten Wind [3] in der Winterzeit gibt, weil es auch dann eine Härte für sie bedeuten würde, raus zur Moschee zu gehen. Man legt ebenso die Gebete zusammen, wenn man fürchtet, seinen Besitz zu verlieren oder dass ihm Schaden zugefügt wird, oder was immer dem ähnlich ist. Es wird in Sahih Muslim von ‘Abdullaah ibn ‘Abbaas (radiya-llahu anhu) berichtet, dass er sagte:
{جَمَعَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم بَيْنَ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ، وَبَيْنَ الْمَغْرِبِ وَالْعِشَاءِ بِالْمَدِينَةِ مِنْ غَيْرِ خَوْفٍ وَلَا مَطَرٍ}
„Der Prophet ﷺ legte Dhuhr und ‘Asr zusammen und Maghrib und Ischaa und er tat dies nicht wegen Furcht oder Regen.“ Sie fragten, “Warum tat er dies? Er sagte, dass er dies tat, um seiner Ummah keine Härte aufzuerlegen. Er wollte niemandem Schwierigkeiten bereiten, so dass er die Gemeinschaft verlassen muss. [4]

Dies ist die Bedingung – immer, wenn eine Person eine Beschwernis vorfindet, die sie daran hindert, in der Gemeinschaft zu beten, dann ist es ihr erlaubt, die Gebete zusammen zu legen. Wenn es keine Erschwernis gibt, dann legt sie die Gebete nicht zusammen [5]. Das Reisen ruft am Wahrscheinlichsten Erschwernisse hervor, die dazu führen, die Gemeinschaft zu verlassen. Wenn dies so ist, dann ist es dem Reisenden erlaubt die Gebete zusammen zu legen, sei es, dass er dabei unterwegs ist oder an seinem Zielort angekommen ist. Wenn er unterwegs ist, dann ist das Zusammenlegen empfohlen und wenn er an seinem Zielort angekommen ist, dann ist das Zusammenlegen der Gebete nicht empfohlen.

Die Ausnahme davon ist, wenn eine Person ihren Zielort in einem Land erreicht hat, wo das Gemeinschaftsgebet etabliert ist, weil ist dann verpflichtend ist, daran teilzunehmen. In dem Fall würde der Reisende weder die Gebete zusammenlegen, noch sie kürzen. Wenn er jedoch das Gemeinschaftsgebet verpasst hat, dann kürzt er die Gebete, aber legt sie nicht zusammen, es sei denn, dass er sie aus anderen Gründen zusammenlegen muss.
Scheich Muhammad bin Saalih al-`Uthaymina

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