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  4. ʿĪsā, der Sohn Maryams, sah einen Mann stehlen und sagte zu ihm: Hast du gestohlen? Er sagte: Keineswegs, bei Allah, außer Dem es keinen Gott gibt! Da sagte ʿĪsā: Ich glaube an Allah und bezichtige meine Augen der Lüge

ʿĪsā, der Sohn Maryams, sah einen Mann stehlen und sagte zu ihm: Hast du gestohlen? Er sagte: Keineswegs, bei Allah, außer Dem es keinen Gott gibt! Da sagte ʿĪsā: Ich glaube an Allah und bezichtige meine Augen der Lüge

Der Hadith

عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ -رَضِيَ اللهُ عَنْهُ- عَنِ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قَالَ: «رَأَى عِيسَى ابْنُ مَرْيَمَ رَجُلًا يَسْرِقُ، فَقَالَ لَهُ: أَسَرَقْتَ؟ قَالَ: كَلَّا وَاللهِ الَّذِي لَا إِلَهَ إِلَّا هُوَ، فَقَالَ عِيسَى: آمَنْتُ بِاللهِ، وَكَذَّبْتُ عَيْنِي».

Von Abū Huraira (raḍiya Llāhu ʿanhu), vom Propheten ﷺ, der sagte: „ʿĪsā, der Sohn Maryams, sah einen Mann stehlen und sagte zu ihm: ‚Hast du gestohlen?‘ Er sagte: ‚Keineswegs, bei Allah, außer Dem es keinen Gott gibt!‘ Da sagte ʿĪsā: ‚Ich glaube an Allah und bezichtige mein Auge der Lüge.‘“

Grad des Hadith: Ṣaḥīḥ (authentisch).

Die allgemeine Bedeutung

ʿĪsā, der Sohn Maryams (ʿalaihi s-salām), sah einen Mann stehlen und sagte zu ihm: „Hast du gestohlen?“ Da schwor er ihm bei Allah, außer Dem es keinen Gott gibt, dass er nicht gestohlen habe. ʿĪsā sagte: „Ich glaube an Allah und bezichtige mein Auge der Lüge“, das heißt: Ich glaube dem, der bei Allah, dem Erhabenen, geschworen hat, und erkläre für unwahr, was mir von seinem Diebstahl offenbar wurde; denn vielleicht nahm er etwas, an dem er ein Recht hatte, oder er nahm es mit Erlaubnis seines Besitzers, oder er beabsichtigte nicht die widerrechtliche Aneignung und Inbesitznahme, oder er nahm es, um es anzuschauen, oder anderes. Und dies gehört zur Verehrung der Propheten für Allah, den Erhabenen.

Angaben zum Hadith

Überlieferer des Hadith: Abū Huraira ʿAbd ar-Raḥmān ibn Ṣachr ad-Dausī (raḍiya Llāhu ʿanhu)

Tachrīdsch (Quellennachweis): Muttafaqun ʿalaih.

Quelle des Hadith-Wortlauts: Ṣaḥīḥ al-Buchārī.

Nutzen des Hadith

  1. Die Verehrung ʿĪsās für Allah, den Mächtigen und Erhabenen.
  2. Das Abwenden der Strafe (al-ḥadd) aufgrund eines Zweifels.
  3. Das Verbot, dass der Richter nach seinem eigenen Wissen urteilt; er urteilt vielmehr nur nach den Beweisen.

Quellen und Referenzen

  1. Ṣaḥīḥ al-Buchārī, Verlag: Dār Ṭauq an-Nadschāt (Faksimile der Sulṭāniyya-Ausgabe mit hinzugefügter Nummerierung von Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī), 1. Auflage, 1422 n. H.
  2. Ṣaḥīḥ Muslim, Taḥqīq: Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī, Verlag: Dār Iḥyāʾ at-Turāth al-ʿArabī – Beirut.
  3. al-Minhādsch Scharḥ Ṣaḥīḥ Muslim ibn al-Ḥadschdschādsch, von an-Nawawī, Verlag: Dār Iḥyāʾ at-Turāth al-ʿArabī – Beirut, 2. Auflage, 1392 n. H.
  4. Fatḥ al-Bārī Scharḥ Ṣaḥīḥ al-Buchārī, von Ibn Ḥadschar al-ʿAsqalānī, Taḥqīq: Muḥibb ad-Dīn al-Chaṭīb, Verlag: Dār al-Maʿrifa – Beirut, 1379 n. H.

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