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Urteil über das Beglückwünschen zum Beginn des Ramadan

Frage:

Ist es erlaubt, sich zum Beginn des Ramadan gegenseitig zu grüßen und zu beglückwünschen?

Antwort:

Daher sollten die Menschen danach streben, die Sunnah zu kennen. Was darüber überliefert wurde, dass die Menschen sich gegenseitig bei seiner Ankunft grüßen und beglückwünschen, darin is nichts auszusetzen. Wie etwa Glückwünsche zum Eintritt und Beginn des Ramadan sowie Ähnliches, ebenso die Glückwünsche dafür, dass Allah, Erhaben ist Er, Seinem Diener ermöglicht hat, das Fasten im Ramadan zu verrichten und zu vollenden. In diesen Sachen ist nichts einzuwenden.

Scheich Ṣāliḥ al-Luḥaidān, rahimahullah

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