Frage:
Ich las in manchen der Schulbücher dass der Tasliim (Friedensgruß am Ende des Gebets) im Totengebet nur zur rechten Seite verrichtet wird. Und ich las in anderen Büchern, dass er sowohl nach rechts als auch nach links verrichtet werden soll. Könnten Sie uns sagen, welcher der beiden korrekt ist und dies erklären?
Antwort:
Das Totengebet (Salaatul-Janaazah) ist ein Akt der ‘Ibaadah (Anbetung) und das grundlegende Prinzip bezüglich der ‘Ibaadah ist, dass sie Tawqiifi (durch einen religiösen Text gebunden und nicht durch persönliche Meinung geändert werden kann) ist.
Der Taslim ist im Salaah (rituellen Gebet) fest gegründet, gemäß der allgemeinen Bedeutung des Hadiith, der authentisch vom Propheten ﷺ überliefert wurde und in dem er sagte:
{وتحليلها التسليم}
„Und sein Tahallul (d.h. das Beenden des Gebets) geschieht durch den Tasliim.”
Er (der Tasliim) wird verrichtet, indem man dem Beispiel der Sahaaba und At-Taabi`uun folgt, welche nur einen Tasliim zur rechten Seite am Ende des Totengebets verrichteten, und es gibt keine bekannte Meinungsverschiedenheit in dieser Angelegenheit. Unseres Wissens wurde nicht bewiesen, dass irgendeiner von ihnen dieses Salaah beendete, indem er zwei Tasliim verrichtete. Allerdings gibt es einige Fuqahaa’ (Rechtsgelehrten), die dem nicht zustimmten, indem sie den Qiyaas (Analogieschluss) mit anderen Gebeten, die aus Rukuu (Verbeugung) und Sujuud (Niederwerfung) bestehen, benutzten. Jedoch darf der Qiyaas nicht in Angelegenheiten der ‘Ibaadah benutzt werden, weil sie auf Textbeweisen aus Qur’aan und dem, was authentisch von der Sunnah des Propheten ﷺ berichtet wurde, beruhen.
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