Frage:
Eine Wohltätigkeitsorganisation sammelt die Zakat al-Fitr entweder direkt als Lebensmittel ein, oder wandelt sie im Namen derer, die sie in bar eingereicht haben, in Lebensmittel um. Dies wird dann in Form von Fleisch, welches als Udhiyah, Hady und als Fidyah eingereicht wurde, vor dem Salah des ‘Id al-Fitr verteilt.
Ist es für die Organisation erlaubt, solche Lebensmittel, aufgrund der Notwendigkeit und dessen Nutzen, zu verteilen?
Antwort:
Die Organisation muss die Zakat-al-Fitr an dessen berechtigte Empfänger vor dem ‘Id-Gebet verteilen. Es ist unzulässig dies bis nach dieser Frist zu hinaus zu verzögern, da der Prophet ﷺ befahl, sie (die Zakah al-Fitr) den Armen vor dem ‘Id-Gebet zu geben.
Genau genommen wird die Organisation als Beauftragter, der im Auftrag des Zakah-Zahlers handelt, betrachtet. So darf die Organisation nur einen Betrag von Zakah al-Fitr erhalten, zudem sie in der Lage ist, ihn den Armen vor dem ‘Id-Gebet zu verteilen.
Darüber hinaus ist es unzulässig, die Zakat al-Fitr (den Armen) in bar (Geld) einzureichen, da die Beweise der Schariah zeigen, dass es obligatorisch ist, sie als Nahrungsmittel einzureichen. Die Beweise der Schariah dürfen nicht für die Meinung einer Person verlassen werden.
Was den Fall angeht, dass die Zakah-Zahler sie (ihre Zakat) als Geld an die Organisation geben, um damit Nahrungsmittel für die Armen zu kaufen, so muss dies vor dem ‘Id-Gebet geschehen, und die Organisation darf die Zakat al-Fitr nicht in Form von Geld verteilen.
Möge Allah uns Erfolg gewähren. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile