Zakat für den Bau einer Moschee zu geben

Frage:
Was ist das Urteil darüber, Zakat für den Bau einer Moschee zu geben, dessen Bau aufgrund von finanziellen Problemen unterbrochen wurde?

Antwort:

Gemäß der Mehrheit der muslimischen Gelehrten und dem Konsens der Salaf, darf die Zakat nicht für den Bau von Moscheen oder den Kauf von Büchern etc. gegeben werden. Stattdessen sind acht Kategorien in der Ayah von Surah at-Tawba erwähnt, für die Zakat gegeben werden muss:

  • die Armen
  • die Bedürftigen
  • diejenigen, die mit der Verwaltung (der Almosen) Beauftragten
  • für die, deren Herzen gewonnen werden sollen
  • die (Befreiung von) Sklaven
  • für die Schuldner
  • fi sabil-illah (für die Sache Allahs)
  • für den Sohn des Weges

Es sollte beachtet werden, dass die Gelehrten der Ansicht sind, dass die Kategorie „für Allahs Sache“ sich nur auf den Jihad bezieht und nicht den Bau von Moscheen, Schulen, Straßen etc. beinhaltet.

Möge Allah uns Erfolg gewähren.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Anmerkung:
Bei der Fatwa von Shaykh Ibn Bāz رحمه الله ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit handelt, in der unter den Gelehrten ein anerkannter Meinungsunterschied besteht. Ibn Bāz رحمه الله vertrat die Auffassung, dass Moscheen grundsätzlich nicht aus den Zakāh-Mitteln finanziert werden dürfen. Gleichzeitig erwähnt er selbst, dass einige spätere Gelehrte die Verwendung der Zakāh für Moscheen und islamische Einrichtungen in nichtmuslimischen Ländern erlaubt haben, da diese dort ein wichtiges Mittel für die Daʿwah und den Erhalt des Islams darstellen können.

Daher sollte bei der Anwendung dieser Fatwa auch die örtliche Situation und die tatsächliche Bedürftigkeit berücksichtigt werden. Während Moscheen in vielen muslimischen Ländern auf staatliche oder private Unterstützung zurückgreifen können, kann die Situation von Muslimen in nichtmuslimischen Ländern völlig anders sein. Dort können Moscheen und islamische Einrichtungen teilweise auf die Unterstützung der muslimischen Gemeinschaft angewiesen sein. Dies ist gerade der Grund, weshalb einige Gelehrte die Angelegenheit in solchen Ländern anders beurteilt haben.

Damit ist nicht gemeint, dass Ibn Bāz رحمه الله seine eigene grundsätzliche Fatwa zurückgenommen hätte. Vielmehr sollte zwischen seiner eigenen Auffassung und der von ihm selbst erwähnten anderen anerkannten Auffassung unterschieden werden. Wa Allahu teala alim

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