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Urteil über das melodische Rezitieren und Langziehen des Qunūt-Bittgebets

Frage:

Was ist das Urteil über das melodische Rezitieren (Tadschwīd) des Qunūt-Bittgebets in den letzten zehn Nächten des Ramadān?

Antwort:

Dies gehört zu den Neuerungen. Das Langziehen und das melodische Vortragen (der Worte) im Bittgebet sind Formen der Neuerungen.

Es wäre wünschenswert, wenn die Imāme der Moscheen – möge Allāh ihnen Erfolg gewähren – mit dem Bittgebet von al-Ḥasan genügen würden:

{اللَّهُمَّ اهْدِنِي فِيمَنْ هَدَيْتَ…}

„O Allāh, leite mich unter denen, die Du geleitet hast…”

Oder es nur um ein wenig aus den umfassenden Bittgebete ergänzen würden, wie zum Beispiel:

{اللهم آتِنَا فِي الدُّنْيَا حَسَنَةً وَفِي الْآخِرَةِ حَسَنَةً…}

„O Allāh, gib uns Gutes im Diesseits und Gutes im Jenseits…“

Was das Langziehen, Tadschwīd oder das melodische Vortragen des Bittgebets angeht, so zählt dies zu den Neuerungen.

Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī, rahimahullah

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