Frage:
Wie lautet das Urteil über denjenigen, der seine Hände hebt, während der Khatib für die Muslime in der zweiten Khutbah betet (d.h. Dua macht)?
Bitte führt einen Beweis an, möge Allah euch belohnen.
Antwort:
Das Heben der Hände (während dem Dua) in der Freitagsrede oder während der Rede des ‘Id ist nicht empfohlen, weder für den Imam noch für die Gemeinschaft. Empfohlen ist es, der Khutbah aufmerksam zu lauschen und zu dem Dua leise “Amin” zu sagen, ohne die Stimme zu erheben.
Was das Heben der Hände anbelangt, so ist dies nicht empfohlen, denn der Prophet ﷺ hob während der Freitagsrede oder der Rede des ‘Id nicht seine Hände und als einer der Sahabah einen der Khalifa sah, wie dieser seine Hände in der Freitagspredigt hob, kritisierte er ihn dafür und sagte: „Der Prophet ﷺ hob seine Hände nicht.“
Ja, wenn er während der Freitagsrede um Regen betete, dann hob er wohl seine Hände, weil auch der Prophet ﷺ in so einer Situation die Hände zu heben pflegte. Wenn er (der Khatib) also während der Freitagsrede um Regen bittet oder während der Rede des ‘Id, dann ist es ihm empfohlen, die Hände zu heben, dem Vorbild des Propheten ﷺ folgend.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah