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Darf man am Zweifelstag (30 Scha’ban) vor Ramadan fasten?

Frage:

Wenn es bewölkt oder bedeckt ist, ist es zwingend vorgeschrieben am Tag des Zweifels (30. Scha’ban) als Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass der Monat (Ramadan) begonnen hat zu fasten?

Antwort:

Es ist nicht zulässig am Tag des Zweifels zu fasten auch wenn der Himmel bewölkt ist, denn der Gesandte ﷺ sagte: „Beginnt Sawm wenn ihr es (den Neumond des Ramadan) seht und beendet Sawm wenn ihr es (den Neumond des Schawwal) seht; doch wenn der Himmel bewölkt ist (und ihr ihn nicht sehen könnt), vervollständigt die Anzahl der Tage (des Scha’ban auf 30 Tage).”

Er ﷺ sagte ebenso: „Greift nicht dem Ramadan vor, indem ihr einen oder zwei Tage vor seinem Beginn fastet, außer jemand, dessen Gewohnheit es ist (an bestimmten Tagen) zu fasten; jene dürfen an diesem Tag fasten.“

Was die Überlieferung über ibn ‘Umar (radiAllahu anhu) angeht, dass er es pflegte am 30. Sha’ban zu fasten, wenn es bewölkt war, so war dies sein Ijtihad, aber die richtige Meinung ist das Gegenteil davon. Es ist obligatorisch an diesem Tag nicht zu fasten. Ibn ‘Umar praktizierte in diesem Fall Ijtihad, aber sein Ijtihad war gegen die Sunnah, möge Allah ihm vergeben!
Die richtige Meinung ist, dass die Muslime am 30. Scha’ban nicht fasten dürfen, wenn der Neumond des Ramadan nicht gesichtet wird. Wenn es bewölkt ist, ist es obligatorisch nicht zu fasten. Es ist nicht zulässig, das Fasten zu beginnen bis die Sichtung des Neumondes bestätigt wird, oder Scha’ban mit 30 Tagen abgeschlossen ist. Dies ist, was für Muslime verpflichtend ist, und es ist nicht zulässig, sich dem Nas (islamischen Text aus dem Quran oder der Sunna) für die persönliche Meinung eines einzelnen zu widersetzen; ob er ibn ‘Umar oder jemand anderes ist, weil der Nas Vorrang vor allen Meinungen hat, wie Allah (subhana wa ta‘ala) sagt: „Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch.“ (Surah Al-Haschr 59:7)

Er (subhana wa ta’ala) sagte ebenso: „So sollen diejenigen, die Seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass nicht eine Fitna sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft.“ (Surah 24, Vers 63)

Scheich ‘Abdul-‘aziz bin Baaz, rahimahullah

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