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Ghusl nach Dschanābah (Junub-Zustand) erst nach Beginn des Fadschr im Ramadan

Frage:

Was ist das Urteil, den Ghusl aufgrund von Dschanābah (sich im Junub-Zustand befinden) im Ramadan bis nach dem Adhān des Fadschr aufzuschieben.

Antwort:
Daran ist nichts auszusetzen. Der Prophet ﷺ erreichte den Fadschr im Zustand der Dschanābah, dann fastete er und vollzog den Ghusl, nachdem er die Absicht zum Fasten gefasst hatte.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān

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