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Weder Plicht noch Sunnah Datteln beim Fastenbrechen in ungerader Zahl zu essen

Frage:

Ich hörte, dass es für den Fastenden Pflicht ist beim Fastenbrechen eine ungerade Anzahl von Datteln (also witr) zu essen, wie fünf oder sieben Datteln usw. Ist dies Pflicht?

Antwort:

Es ist weder Pflicht noch Sunnah, dass der Mensch mit einer ungeraden Anzahl (an Datteln), drei, fünf, sieben oder neun, das Fasten bricht, außer am Fest des Fastenbrechens (‘Id al-Fitr). Denn es ist authentisch überliefert, dass der Prophet ﷺ nicht zum Gebet am Fest des Fastenbrechens rausging, bis er eine ungerade Anzahl an Datteln aß. Doch über diese Situation hinaus beabsichtigte der Prophet ﷺ nicht, die Datteln in ungerader Anzahl zu essen.

Scheich Muhammad Ibn Saalih al-Uthaymin, rahimahullah

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