1. Startseite
  2. Wissensdatenbank
  3. FAQ - Allgemein
  4. Fiqh
  5. Gebet
  6. Zusammenlegen (Dscham) von Gebeten auf Reisen bei voraussichtlicher Ankunft vor der zweiten Gebetszeit

Zusammenlegen (Dscham) von Gebeten auf Reisen bei voraussichtlicher Ankunft vor der zweiten Gebetszeit

Frage:

Manche nehmen die Reiseerlaubnis (Ruchṣah) in Anspruch, um zwischen zwei Gebeten zusammenzulegen, wie beispielsweise zwischen dem Dhuhr- und dem ‘Aṣr-Gebet. Sie verrichten sie dann in Form der Vorverlegung (Dschamʼ Taqdīm), obwohl sie wissen, dass sie einen Ort erreichen werden, an dem sie noch vor der Verrichtung des ‘Aṣr-Gebets ankommen. Ist dies erlaubt?

Antwort:
Ja, dies ist erlaubt. Doch wenn jemand weiß oder mit hoher Wahrscheinlichkeit annimmt, dass er vor dem ‘Aṣr-Gebet ankommen wird, dann ist es vorzuziehen, nicht zusammenzulegen, da in diesem Fall kein Bedürfnis für das Zusammenlegen besteht.

Scheich Muḥammad b. Ṣāliḥ al-‘Uthaimīn, rahimahullah

Was this article helpful?
Rechtschreibfehler gefunden?
Schreibe uns!

Werde Teil einer großen Vision und stärke unsere Gemeinschaft!