Frage:
Ist es zulässig, aus einem rechtmäßig entschuldbaren Grund den Adhan um fünf Minuten zu verzögern?
Antwort:
Diese Angelegenheit ist flexibel. Es liegt kein Schaden in der Verzögerung der Adhan für eine kurze Zeit wie fünf Minuten. Dennoch ist obliegt es dem Muazzin (Gebetsrufer), die festgelegte Zeit für den Adhan zu beobachten, so dass er (der Adhaan) in der gleichen Zeit wie von anderen Muazzins etabliert wird.
Scheich ibn Baaz, rahimahullah