Frage:
Was ist das Urteil über eine Person, die das Salaah (rituelle Gebet) verrichtet und sich dann daran erinnert, dass sie keine Wudu (Gebetswaschung) vollzogen hat?
Antwort:
Jedem, der das Salaah verrichtet und sich dann später daran erinnert, dass er keine Wudu vollzogen hat, dem obliegt das Wiederholen (des Gebetes) mit der Tahaarah (rituellen Reinheit). Wegen der Aussage des Propheten ﷺ:
{لا تقبل صلاة أحدكم, حتى يتوضأ.}
„Das Salaah von einem von euch wird nicht akzeptiert, bis Wudu vollzogen wurde.“
Und er ﷺ sagte:
{لا تقبل صلاة بغير طهور, ولا صدقة من غلول.}
„Weder wird das Salah ohne Tahuur (ritueller Reinheit) akzeptiert, noch Sadaqah (Spende) aus Unrechtmäßigem (Geld oder Besitz).“
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen