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Darf eine menstruierende Frau den Mushaf anfassen?

Meinung 1:

Frage:

Ich lese einige Tafsir-Bücher, wenn ich (rituell) unrein bin, während ich meine Menstruation habe. Liegt dabei irgendeine Sünde auf mir?

Antwort:

Es liegt keine Sünde auf der Frau, welche menstruierend oder im Wochenbett ist, wenn sie Bücher des Tafsir liest oder wenn sie den Quran liest, solange sie den Mushaf nicht berührt, gemäß der richtigen der zwei Gelehrtenmeinungen. [1]

Was den Mann angeht, welcher junub ist, so darf er nichts vom Quran rezitieren, lesen oder berühren, bis er Ghusl vollzogen hat, aber er kann Bücher des Tafsir und Ahadith lesen, ohne dabei Ayat aus dem Quran zu lesen, aufgrund des Berichts vom Propheten ﷺ, dass nichts ihn davon abgehalten hat den Quran zu lesen, außer Janabah.

Gemäß eines Hadith, der von Imam Ahmad mit einem jayyid-Isnad überliefert wurde, sagte er: „Was den Mann, welcher junub ist, betrifft, so soll er nicht mal eine Aayah lesen.“

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Und Scheich Ibn Baaz (rahimahullah) sagte:

„Es ist der menstruierenden Frau oder der Wöchnerin erlaubt, den Qur’aan auswendig zu rezitieren, weil diese Zustände lang anhalten und einen Analogieschluss zwischen ihnen und dem Fall jemandes, der Junub ist, zu ziehen, ist inkorrekt. Darauf basierend ist nichts verkehrt, wenn eine Studentin den Qur’aan rezitiert oder eine Lehrerin, die dies für eine Prüfung oder dergleichen tut, wenn es auswendig getan wird und nicht vom Mushaf (beim Berühren des Mushafs). Aber wenn sie aus dem Mushaf lesen will, kann sie dies tun, mit der Bedingung, dass es mit einer Barriere (Anmerk. z.B. Handschuhe) getan wird.“

Majmuu‘ Fataawa Ibn Baaz, 6/360

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten:

„Es ist der Menstruierenden Frau erlaubt, auswendig zu rezitieren, ohne den Mushaf direkt zu berühren, wenn sie es als notwendig erachtet, den Qur’aan zu rezitieren, damit sie ihn nicht vergisst.“

Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah, 4/232

Scheich Ibn ‘Uthaymin (rahimahullah) sagte:

„Es ist der Menstruierenden erlaubt, den Qur’aan aus einem Tafsir zu lesen oder wenn sie Angst hat, dass sie das Gelernte vergessen könnte. Wenn es von einem Tafsir geschieht, dann ist es nicht vorgeschrieben, dass sie im Zustand der rituellen Reinheit {طَهَارَة} sein muss, aber wenn es nicht vom Tafsir ist, sondern vom Mushaf, dann ist es notwendig, eine Barriere zwischen sich und dem Mushaf zu nehmen, wie ein Taschentuch oder Handschuhe oder dergleichen, weil es der Menstruierenden oder jemandem, der nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, nicht erlaubt ist, den Mushaf zu berühren.“

Fataawa Nuur ‘ala ad-Darb von Ibn ‘Uthaymin, 123/27

Meinung 2:

Frage:

Darf eine menstruierende Frau den Mushaf berühren?

Antwort:

Es liegt kein Schaden darin, da es keinen Beweis dafür gibt, dass dies verboten ist.

Was den Hadith angeht ‚Niemand berührt den Quran, außer den Reinen‘, sagt asch-Schawkani: „Damit ist gemeint, dass niemand den Quran anfasst, außer den Reinen und damit ist der Mu‘min gemeint.“
Als Beweis bezieht er sich auf die Aussage des Propheten ﷺ: „Wahrlich, der Mu‘min wird niemals unrein.“

Auch hat der Prophet ﷺ es verboten, mit dem Quran in die Gebiete der Kuffar zu reisen.

Sheikh ibn Hadi

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