Frage:
Ist die Meinungsverschiedenheit (Ikhtilaf) eine Barmherzigkeit (Rahmah)?
Antwort:
Wer sagte, dass dies ein Rahmah ist?! Allah sagt:
﴿وَلَا يَزَالُونَ مُخْتَلِفِينَ ﴾﴿ إِلَّا مَن رَّحِمَ رَبُّكَ﴾
“Aber sie bleiben doch uneinig, außer denen, derer Sich dein Herr erbarmt hat.” (Surah Hud 11:118)
Diejenigen, denen Allah sich erbarmt hat, unterschieden sich von denen, die sich uneinig waren (Mukhtalifiin). Allah hat Sich denjenigen erbarmt, die Einigkeit (Ittifaq) hatten. Die Rahmah ist für diejenigen, die (auf der Haqq [Wahrheit]) zusammen kommen, und nicht diejenigen, die auf Uneinigkeit sind.
Scheich Salih Al-Fauzan
Anmerkung: Diese Aussage bedeutet nicht, dass jede Form des Ikhtilāf (Meinungsverschiedenheit) verboten oder grundsätzlich verwerflich ist. Die Gelehrten bemühen sich, ihre Urteile anhand der Beweise aus Qurʾān und authentischer Sunnah abzuleiten, weshalb in manchen Iǧtihād-Fragen unterschiedliche Auffassungen entstehen können. Die Aussage des Scheichs richtet sich vielmehr gegen diejenigen, die ihre Bidʿah (Neuerungen in der Religion) oder unbegründeten Ansichten rechtfertigen wollen, indem sie behaupten, es gebe in allen Bereichen des Dīn einen legitimen Ikhtilāf. Nicht jede Meinungsverschiedenheit ist berechtigt oder von den Beweisen getragen. Maßstab bleibt stets der Qurʾān, die authentische Sunnah und das Verständnis der Salaf.