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Gibt es „gute Neuerungen“ (Bida hasana) in der Religion?

Frage:

Was hat es mit der Behauptung auf sich, dass es „gute Neuerungen“ (bidah hasanah) in der Religion gibt?

Antwort:

Es gibt keine „gute Neuerung“ wie es jemand von den ignoranten Menschen behauptet. Neuerungen gehen in ihrer Gesamtheit in die Irre, wie in der Rede des Gesandten ﷺ deutlich wurde: „Jede Neuerung geht in die Irre.“ (1) und in einer anderen Überlieferung: „… und jeder Irrweg ist im Höllenfeuer.“ (2)

Als Amir ul Mu’minin, ‘Umar Ibn al-Khattab (radiAllahu anhu), in seiner Rede bezüglich des Tarawih-Gebetes sagte: „Welch‘ gute Neuerung es doch ist!“, hatte er keine Neuerung in der Religion beabsichtigt, da er diese Aussage machte, als sich die Leute für das Tarawih-Gebet versammelten. Das Tarawih-Gebet ist keine Neuerung, sondern vielmehr eine Sunnah, welche vom Gesandten Allahs ﷺ eingeführt wurde. Dieser betete es, mitsamt seinen Gefährten (radiAllahu anhum), in einigen Nächten im Ramadan.

Dann blieb er am Ende von ihnen fern, aus Angst, dass es für sie obligatorisch erscheinen sollte. Diese Angelegenheit blieb bei dem Khalifen Abu Bakr (radiAllahu anhu) bestehen, und ebenso eine Weile bei dem Khalifen ‘Umar (radiAllahu anhu). Sie (die Leute) wollten es (Tarawih-Gebet) getrennt/separat beten, woraufhin ‘Umar (radiAllahu anhu) die Leute hinter einem Imam versammelte, wie sie sich hinter dem Gesandten Allahs ﷺ versammelten.

Dadurch belebte ‘Umar (radiAllahu anhu) diese Sunnah neu, da die Vorsicht, das Tarawih-Gebet als verpflichtend anzusehen, abnahm. So wiederbelebte er eine Sunnah und kam nicht mit einer Neuerung. Seine Absicht, als er sagte: „Welch‘ gute Neuerung es doch ist!“ war – und Allah weiß es am besten –, (nur) in sprachlicher Bedeutung eine Neuerung, nicht etwa eine gesetzgebende (Shar’i) Neuerung. Denn die gesetzgebenden Neuerungen im Islam sind verboten. Und der Beweis basiert auf dem, was wir zuvor erwähnt haben: (er beabsichtigte das Tarawih-Gebet), und das Tarawih-Gebet ist keine Neuerung, sondern vielmehr eine Sunnah.

Scheich Salih al-Fawzan

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