Frage:
Wird die Reue von jemandem, welcher Homosexualität praktiziert, angenommen, auch wenn die Hadd-strafe dafür nicht ausgeführt wird? (Zusammenfassung mehrerer Fragen)
Antwort:
Erstens: Alle Muslime sind sich darin einig, dass die Homosexualität eine der größten Sünden ist, die Allah verboten hat, zu tun, so wie Er (ta’aalaa) sagt:
{أَتَأْتُونَ الذُّكْرَانَ مِنَ الْعَالَمِينَ ﴿١٦٥﴾ وَتَذَرُونَ مَا خَلَقَ لَكُمْ رَبُّكُم مِّنْ أَزْوَاجِكُم ۚ بَلْ أَنتُمْ قَوْمٌ عَادُونَ}
„Lasst ihr euch etwa mit Männern unter den Weltenbewohnern ein und lasst, was euer Herr für euch an Gattinnen erschaffen hat, stehen? Aber nein! Ihr seid Leute, die Übertretungen begehen.” (Surah Asch-Schu’ara 26:165-166)
Dies zeigt, dass es abscheulich ist, das Erlaubte für das Verbotene einzutauschen. Es wurde von Tirmidhi, Nasaa‘i und Ibn Hibban in ihren ‚Sahih-Werken‘ berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte:
{لا ينظر الله إلى رجل أتى ذكرًا أو امرأة في دبرها}
„Allah wird denjenigen Mann nicht anschauen, welcher den Geschlechtsakt mit einem Mann oder einer Frau über den Anus praktiziert.“ (Ibn Majah, Sunan, Buch der Heirat Nr. 1923, u.a.)
Zweitens: Die Tür zur Reue bleibt weit offen stehen für alle Sünder, inklusive der Kuffar, bis die Sonne im Westen aufgeht. Was die Bedingungen der Reue hinsichtlich Allahs Rechten angeht, so sind sie folgende:
Die Sünde aufgeben
Die Sünde aufrichtig bereuen
Die Sünde nicht mehr begehen
Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Ausführen der Hadd-strafe keine Bedingung der Reue ist. Dies ist so, weil Allah (ta’aalaa) sagt:
{قُلْ يَا عِبَادِيَ الَّذِينَ أَسْرَفُوا عَلَىٰ أَنفُسِهِمْ لَا تَقْنَطُوا مِن رَّحْمَةِ اللَّـهِ ۚ إِنَّ اللَّـهَ يَغْفِرُ الذُّنُوبَ جَمِيعًا ۚإِنَّهُ هُوَ الْغَفُورُ الرَّحِيمُ}
„Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Gewiss, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (Surah Az-Zummar 39:53)
Und Er sagt:
{إِنَّمَا التَّوْبَةُ عَلَى اللَّـهِ لِلَّذِينَ يَعْمَلُونَ السُّوءَ بِجَهَالَةٍ ثُمَّ يَتُوبُونَ مِن قَرِيبٍ فَأُولَـٰئِكَ يَتُوبُ اللَّـهُ عَلَيْهِمْ ۗ وَكَانَ اللَّـهُ عَلِيمًا حَكِيمًا}
„Die Annahme der Reue obliegt Allah nur für diejenigen, die in Unwissenheit Böses tun und hierauf beizeiten bereuen. Deren Reue nimmt Allah an. Und Allah ist Allwissend und Allweise.“ (Surah An-Nisaa‘ 4:17)
Drittens: Eine Person, die gesündigt hat, soll ihre Sünde verbergen (geheim halten) und sie niemals jemandem erzählen. Und sie muss sie bei Allah aufrichtig bereuen. Dies ist so, weil der Prophet ﷺ sagte:
{اجتنبوا هذه القاذورات التي نهى الله عنها، فمن ألم بشيء من ذلك فليستتر بستر الله تعالى، وليتب إلى الله، فإنه من يبد لنا صفحته نقم عليه كتاب الله.}
„Oh Leute, die Zeit ist für euch gekommen, die schmutzigen Dinge zu vermeiden, die Allah verboten hat. Wer immer mit solchen schmutzigen Dingen geprüft wurde (sie begangen hat), sollte sie mit dem Schutzmantel Allahs bedecken. Wer uns jedoch seine Sünden zeigt, den werden wir gemäß dem Buch Allahs bestrafen.“ (Malik, al-Muwatta, ‚Buch der Strafen‘, Nr. 1562)
Adh-Dhahaby sagte, dass die grundlegende Bedeutung dieses Hadith auch in den Sahihayn (Al-Bukhari u. Muslim) erwähnt wird. (…)
Und bei Allah ist der Erfolg. Und der Friede und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.
Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen