Frage:
Ist es zulässig, die Segenswünsche auf den Gesandten Allahs ﷺ mit den Buchstaben (s) oder (sas) abzukürzen oder muss man diese ganz ausschreiben?
Antwort:
Da es erlassen wurde, im Gebet, im Taschahhud, in Predigten, in Bittgebeten, beim Lobreisen Allahs, nach dem Adhan, beim Betreten oder Verlassen einer Moschee oder bei anderen Anlässen Segenswünsche auf den Gesandten Allahs ﷺ zu sprechen, so ist es genauso wichtig, dies zu tun, wenn sein Name in einem Buch, einem Brief, einem Artikel oder ähnliches erwähnt wird. Somit ist es vorgeschrieben, die Segenswünsche in vollem Umfang auszuschreiben, so wie es dem Befehl Allahs entspricht; damit der Leser stets daran erinnert wird, wenn er beim Lesen darauf stößt.
Deshalb sollten wir beim Schreiben der Segenswünsche über den Gesandten Allahs ﷺ nicht die Kurzform wählen, wie (s), (sas) oder andere solcher Formen, die einige Autoren verwenden. Denn das steht im Widerspruch zum Befehl Allahs, als Er sagte:
{إِنَّ اللَّـهَ وَمَلَائِكَتَهُ يُصَلُّونَ عَلَى النَّبِيِّ ۚ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا صَلُّوا عَلَيْهِ وَسَلِّمُوا تَسْلِيمًا}
“Gewiss, Allah und Seine Engel sprechen den Segen über den Propheten. O ihr, die Iman habt, sprecht den Segen über ihn und grüßt ihn mit gehörigem Gruß.” (Surah Al-Ahzab 33:56)
Das Schreiben der Segenswünsche in abgekürzter Form dient nicht diesem Zweck und gleicht nicht dem Ausschreiben von: „Ṣallā-llāhu ʿalayhi wa Sallam“ in vollem Umfang. Darüber hinaus kann der Leser dieses Kürzel [1] übersehen oder erst gar nicht verstehen, was damit gemeint ist.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
1 oder (sas) oder (sav)