Frage:
Ich habe mehr als einen der Auslöscher des Islams begangen. Wie erfolgt die Reue? Muss man die beiden Schahādahs aussprechen und danach den Rückzug von diesen Sünden aussprechen, zusammen mit Reue und dem Ghusl? Gibt es eine bestimmte Formulierung für die Reue? Und was sind die Bedingungen der Reue?
Antwort:
Es ist verpflichtend, die beiden Schahādahs auszusprechen, wenn du einen der Auslöscher des Islams begangen hast. Denn in diesem Fall ist die Reue für dich verpflichtend, und diese erfolgt durch das Aussprechen der beiden Schahādahs.
Wenn der Abfall vom Islam jedoch durch das Leugnen einer Angelegenheit geschah, die zu den Grundlagen der Religion gehört und notwendigerweise zur Religion gehört, dann muss man zusammen mit dem Aussprechen der beiden Schahādahs auch das anerkennen, was man zuvor geleugnet hat.
Scheich Salih al-Fauzān