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Übel (Munkar) verbieten, obwohl man es selbst ausübt?

Frage:

Muss ich das Munkar (Inakzeptable od. Abzulehnende, laut Schari’ah u. gesunden muslimischen Verstand) verbieten, auch wenn ich dieses Munkar selber ausübe? Oder soll ich von dieser Tat (Verbieten des Munkar) ablassen, um keine Gefahr einzugehen?

Antwort:

Kombiniere keine zwei Verbrechen (Jariimah): Du übst ein Munkar aus und verbietest es nicht.

Dies sind zweierlei Verbrechen. So verbiete das Munkar (und) verlasse das Munkar! Es ist verpflichtend (waajib) für dich vom Munkar abzulassen. Aber sehe nicht davon ab, das Munkar zu verbieten, wenn du dazu in der Lage bist, andernfalls kombinierst zu zwei Verbrechen.

Scheich Saalih Al-Fawzan

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