Semester 3 - Bin Uthaimin Akademie
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Semesterbeschreibung
Das 3. Semester der Ibn Uthaimin Akademie mit Shaykh Amen Dali vertieft das Studium der islamischen Wissenschaften in vier zentralen Bereichen: Tauḥīd, Fiqh al-ʿIbādāt, Uṣūl al-Fiqh und islamisches Erbrecht. Dabei werden sowohl grundlegende Glaubensfragen als auch konkrete rechtliche Regelungen und die Methodik hinter der Ableitung islamischer Urteile behandelt.
Das Semester verbindet damit Glaubenslehre, praktische Rechtsfragen und Rechtsmethodik. Grundlage bilden Werke und Erläuterungen von Shaykh Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-ʿUthaymīn. Die Studierenden lernen nicht nur einzelne Urteile kennen, sondern sollen zunehmend verstehen, auf welchen Grundlagen diese beruhen und wie islamische Gelehrte mit Qurʾān und Sunna arbeiten.
Module im Überblick
1) Tauḥīd
Das Modul behandelt die verschiedenen Bereiche des Tauḥīd und die Formen des Širk. Dabei werden auch verbreitete Scheinargumente und Fehlvorstellungen im Bereich des Tauḥīd untersucht und anhand der islamischen Quellen eingeordnet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterscheidung zwischen der Beurteilung einer Handlung und dem Urteil über eine konkrete Person.
Grundlage des Moduls ist der Kommentar von Shaykh Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-ʿUthaymīn zu Kitāb at-Tauḥīd von Shaykh Muḥammad ibn ʿAbd al-Wahhāb.
2) Fiqh al-ʿIbādāt – Bestattung und Zakāt
Im Bereich der Bestattungsregeln werden die Totenwaschung, das Totengebet und die Beisetzung sowie die wichtigsten islamrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit einem verstorbenen Muslim behandelt.
Der zweite Schwerpunkt ist die Zakāt. Die Studierenden beschäftigen sich unter anderem damit, für welche Vermögensarten Zakāt zu entrichten ist, wie sie berechnet wird, wann sie fällig wird und welche Personengruppen zum Empfang der Zakāt berechtigt sind.
Grundlage ist das Werk ad-Durūs al-Fiqhiyya min al-Muḥāḍarāt al-Ǧāmiʿiyya von Shaykh Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-ʿUthaymīn.
3) Uṣūl al-Fiqh
Dieses Modul vertieft die Grundlagen der islamischen Rechtsmethodik. Behandelt wird, wie rechtliche Bestimmungen aus Qurʾān und Sunna abgeleitet werden und nach welchen Regeln beispielsweise ein Befehl als verpflichtend oder empfohlen verstanden wird.
Darüber hinaus werden unterschiedliche Methoden der Textinterpretation untersucht und die klassische Methodik der Gelehrten und Rechtsschulen anhand ihrer Grundlagen eingeordnet. Grundlage des Moduls ist der Kommentar von Shaykh Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-ʿUthaymīn zu al-Waraqāt von Imām al-Ǧuwaynī.
4) Islamisches Erbrecht
Das Modul führt in die Grundlagen des islamischen Erbrechts ein. Die Studierenden lernen die festgelegten Erbanteile verschiedener Erben kennen und beschäftigen sich damit, wer erbberechtigt ist, welche Personen vom Erbe ausgeschlossen werden können und welche Regeln bei der Verteilung des Nachlasses zu beachten sind.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Testament und den islamrechtlichen Rahmenbedingungen für dessen Gestaltung. Grundlage ist auch hier ad-Durūs al-Fiqhiyya min al-Muḥāḍarāt al-Ǧāmiʿiyya von Shaykh Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-ʿUthaymīn.
Lernziele nach dem Semester
• Vertieftes Verständnis des Tauḥīd und der Abgrenzung zum Širk
• Kenntnis der wichtigsten islamischen Regelungen zu Bestattung und Zakāt
• Verständnis grundlegender Prinzipien der islamischen Rechtsableitung
• Fähigkeit, methodische Fragen bei der Interpretation von Qurʾān und Sunna besser einzuordnen
• Grundkenntnisse des islamischen Erbrechts und der Testamentgestaltung
Teilnahme & Ablauf
Das Semester umfasst vier Live-Unterrichte pro Woche. Die Aufzeichnungen der Unterrichte stehen anschließend jederzeit zur Verfügung. Ergänzend erhalten die Studierenden Handouts und Übungsaufgaben sowie eine monatliche Live-Fragerunde.
Da die einzelnen Semester inhaltlich unabhängig voneinander aufgebaut sind, ist ein Einstieg auch direkt in das 3. Semester möglich.